lexiara

anx_V__para__137

Das Programm kann während der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsplans für das Einzugsgebiet im Lichte der als Teil der Anforderungen des Anhangs II oder als Teil des vorliegenden Anhangs erhaltenen Informationen geändert werden, um insbesondere eine geringere Überwachungsfrequenz festzulegen, falls festgestellt wird, dass es sich um eine nicht signifikante Auswirkung handelt oder die relevante Belastung aufgehört hat.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-05-10; changes after this date are not shown.