lexiara

anx_V__para__152

— falls aus der überblicksweisen Überwachung hervorgeht, dass die gemäß Artikel 4 für einen Wasserkörper festgesetzten Ziele voraussichtlich nicht erfüllt werden und noch keine operative Überwachung festgelegt worden ist, wobei das Ziel verfolgt wird, die Gründe für das Nichterreichen der Umweltziele durch einen oder mehrere Wasserkörper festzustellen, oder

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-05-10; changes after this date are not shown.