lexiara

anx_V__para__182

Wenn ein Wasserkörper in einem „guten chemischen Zustand eines Oberflächengewässers“ im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 ist, wird sein chemischer Zustand als „gut“ eingestuft. Anderenfalls wird er als „nicht gut“ eingestuft.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-05-10; changes after this date are not shown.