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art_10a__para__34

Die Kommission leistet Mitgliedstaaten mit geringer tatsächlicher Beteiligung an Projekten im Rahmen des Innovationsfonds auf Anfrage technische Hilfe zum Zweck der Verbesserung der Kapazitäten des anfragenden Mitgliedstaats zur Unterstützung der Bemühungen der Projektträger zur Einreichung von Anträgen auf Finanzierung aus dem Innovationsfonds in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet, um die tatsächliche geografische Beteiligung am Innovationsfonds zu verbessern und die Gesamtqualität der eingereichten Projekte zu erhöhen. Die Kommission bemüht sich um eine qualitätsorientierte und geografisch ausgewogene Verteilung der Fördermittel aus dem Innovationsfonds in der Union und sorgt für eine umfassende Überwachung der Fortschritte und angemessene Folgemaßnahmen in dieser Hinsicht.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.