art_10a__para__51
Die finanzielle Unterstützung durch den Innovationsfonds muss in einem angemessenen Verhältnis zu den in diesem Artikel genannten politischen Zielen stehen und darf nicht zu unangemessenen Verzerrungen des Binnenmarktes führen. Zu diesem Zweck darf die Unterstützung nur zur Deckung zusätzlicher Kosten oder Investitionsrisiken gewährt werden, die von Investoren unter normalen Marktbedingungen nicht getragen werden können.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.