lexiara

art_14__para_2__text_1

Die Kommission legt bis zum 30. April 2010 einen Bericht über die Effektivität der Richtlinie hinsichtlich der tatsächlichen Sanierung von Umweltschäden, über die Verfügbarkeit einer Versicherung und anderer Formen der Deckungsvorsorge für die Tätigkeiten nach Anhang III zu vertretbaren Kosten sowie über die diesbezüglichen Bedingungen vor. In dem Bericht werden in Bezug auf die Deckungsvorsorge auch folgende Aspekte geprüft: ein abgestufter Ansatz, ein Höchstbetrag für die Deckungsvorsorge und der Ausschluss von Tätigkeiten mit geringem Risiko. Auf der Grundlage dieses Berichts und einer erweiterten Folgenabschätzung, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, unterbreitet die Kommission gegebenenfalls Vorschläge für ein System harmonisierter obligatorischer Deckungsvorsorge.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2019-06-26; changes after this date are not shown.