art_32__para_1__text_1
Die Kommission überprüft im Jahr 2013 die Vorschriften über PM_(2,5) sowie gegebenenfalls andere Schadstoffe und unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag. In Bezug auf PM_(2,5) erfolgt die Überprüfung mit Blick auf die Einführung einer rechtlich bindenden nationalen Verpflichtung zur Verringerung der Exposition, die an die Stelle des in Artikel 15 vorgesehenen nationalen Ziels für die Reduzierung der Exposition treten soll, und zur Überprüfung der in demselben Artikel vorgesehenen Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration, wobei unter anderem die folgenden Faktoren zu berücksichtigen sind: neueste wissenschaftliche Informationen der Weltgesundheitsorganisation und anderer einschlägiger Organisationen, tatsächliche Luftqualität und Reduzierungspotenzial in den Mitgliedstaaten, Überarbeitung der Richtlinie 2001/81/EG, Fortschritte bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffe.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2015-09-18; changes after this date are not shown.