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EMIR

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 6, wenn es nicht dafür sorgt, dass seine Geschäftsleitung und die Mitglieder seines Leitungsorgans hinlänglich gut beleumundet sind und über ausreichende Erfahrung verfügen, um eine solide und umsichtige Führung des Transaktionsregisters sicherzustellen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.