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EMIR
Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 80 Absatz 3, wenn es nicht die gemäß Artikel 9 erhaltenen Informationen umgehend aufzeichnet und während mindestens zehn Jahren nach Beendigung der entsprechenden Kontrakte aufbewahrt oder wenn es nicht effiziente Verfahren zur zeitnahen Aufzeichnung anwendet, um Änderungen der aufgezeichneten Informationen zu dokumentieren.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.