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EMIR

Wenn eine nichtfinanzielle Gegenpartei Positionen in OTC-Derivatekontrakten eingeht und diese Positionen die nach Absatz 3 festgelegte Clearingschwelle übersteigen, dann gilt Folgendes: die betreffende nichtfinanzielle Gegenpartei teilt diese Tatsache der ESMA und der zuständigen Behörde nach Absatz 5 unverzüglich mit, die betreffende nichtfinanzielle Gegenpartei wird in Bezug auf künftige Kontrakte gemäß Artikel 4 clearingpflichtig, wenn die gleitende Durchschnittsposition die Clearingschwelle für einen Zeitraum von 30 Tagen übersteigt, und die betreffende nichtfinanzielle Gegenpartei cleart alle entsprechenden künftigen Kontrakte innerhalb von vier Monaten, nachdem die Clearingpflicht wirksam wird.

Cited at article level by

Financial Services and Markets Act 2023 (GB) — sign in to see which provisions, and what they say.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.