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EMIR
Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Titels fest und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Sanktionen. Diese Sanktionen umfassen zumindest Geldbußen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.