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EMIR
Grundlage für die Einrichtung und die Arbeitsweise des Kollegiums ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen allen Mitgliedern des Kollegiums. In der Vereinbarung werden die praktischen Modalitäten der Arbeitsweise des Kollegiums einschließlich einer detaillierten Regelung für die Abstimmungsverfahren nach Artikel 19 Absatz 3 und gegebenenfalls die Aufgaben festgelegt, die der für die CCP zuständigen Behörde oder einem anderen Kollegiumsmitglied übertragen werden sollen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.