art_47__para_3__text_1
EMIR
Finanzinstrumente, die als Einschusszahlung oder als Beiträge zum Ausfallfonds hinterlegt werden, werden, soweit möglich, bei Betreibern von Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen hinterlegt, die einen umfassenden Schutz der betreffenden Finanzinstrumente gewährleisten. Alternativ können auch andere besonders sichere Vereinbarungen mit zugelassenen Finanzinstituten genutzt werden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.