lexiara

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EMIR

Eine CCP muss über detaillierte Verfahren verfügen, die in dem Fall Anwendung finden, dass ein Clearingmitglied die in Artikel 37 genannten Zulassungsvorschriften der CCP nicht innerhalb der von der CCP vorgegebenen Frist und im Einklang mit den von ihr festgelegten Verfahren erfüllt. Die CCP legt detailliert fest, welche Verfahren Anwendung finden, wenn dies nicht zu einem Ausfall eines Clearingmitglieds führt, der durch die CCP bekanntgegeben wird. Diese Verfahren werden jährlich überprüft.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.