lexiara

(1)

EMIR

Stellt die ESMA gemäß Artikel 64 Absatz 5 fest, dass ein Transaktionsregister einen der in Anhang I aufgeführten Verstöße begangen hat, fasst sie einen oder mehrere der nachfolgenden Beschlüsse: Aufforderung an das Transaktionsregister, den Verstoß zu beenden; Verhängung von Geldbußen gemäß Artikel 65; öffentliche Bekanntmachung; als letztes Mittel Widerruf der Registrierung des Transaktionsregisters.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.