ANHANG I
Entgegennahme von Einlagen und sonstigen rückzahlbaren Geldern Darlehensgeschäfte, insbesondere Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung) Finanzierungsleasing Zahlungsdienste im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 der Richtlinie 2007/64/EG. Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht unter Nummer 4 fällt Bürgschaften und Kreditzusagen Handel für eigene Rechnung oder im Kundenauftrag mit: Geldmarktinstrumenten (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.) Devisen Finanzterminkontrakten und Optionen Wechselkurs- und Zinssatzinstrumenten Wertpapieren Teilnahme an Wertpapieremissionen und Bereitstellung einschlägiger Dienstleistungen Beratung von Unternehmen über Kapitalstruktur, industrielle Strategie und damit verbundene Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und -übernahmen Geldmaklergeschäfte Portfolioverwaltung und -beratung Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung Handelsauskünfte Schließfachverwaltungsdienste Ausgabe von E-Geld Die Dienstleistungen und Tätigkeiten nach Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2004/39/EG, die sich auf Finanzinstrumente nach Anhang I Abschnitt C jener Richtlinie beziehen, unterliegen der gegenseitigen Anerkennung gemäß dieser Richtlinie.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.