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art_116__para_8__text_1

CRD IV

In der Entscheidung der konsolidierenden Aufsichtsbehörde werden die Relevanz der zu planenden oder zu koordinierenden Aufsichtstätigkeit für die betreffenden Behörden, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems in den betreffenden Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 7, und die Pflichten nach Artikel 51 Absatz 2 berücksichtigt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.