art_129__para_2__text_2
CRD IV
Die Entscheidung über die Freistellung ist umfassend zu begründen, wobei auch darzulegen ist, weshalb die Freistellung keine Gefährdung der Stabilität des Finanzsystems des Mitgliedstaats darstellt, und die kleinen und mittleren Wertpapierfirmen, für die die Freistellung gilt, sind eindeutig zu definieren.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.