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CRD IV

Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen für die Zwecke dieses Artikels festgelegt wird, nach welcher Methode die zuständige Behörde oder die benannte Behörde ein EU-Mutterinstitut, eine EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder eine gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft als G-SII ermittelt, sowie die Methode zur Festlegung der Teilkategorien und der Einstufung der G-SRI in Teilkategorien auf der Grundlage ihrer Systemrelevanz, unter Berücksichtigung international vereinbarter Standards.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.