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CRD IV
Jeder Mitgliedstaat verlangt, dass sich bei einem Kreditinstitut, das eine juristische Person ist und das gemäß dem für es geltenden nationalen Recht einen Sitz hat, die Hauptverwaltung im gleichen Mitgliedstaat befindet wie dieser Sitz, sich bei anderen Kreditinstituten als denen im Sinne des Buchstabens a die Hauptverwaltung in dem Mitgliedstaat befindet, der die Zulassung erteilt hat und in dem sie tatsächlich tätig sind.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.