lexiara

(3)

CRD IV

Solange ein Institut die kombinierte Kapitalpufferanforderung nicht erfüllt oder übertrifft, untersagen die Mitgliedstaaten dem Institut, durch eine der Maßnahmen nach Absatz 2 Buchstaben a, b und c einen höheren Betrag als den nach Absatz 4 berechneten ausschüttungsfähigen Höchstbetrag auszuschütten.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.