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CRD IV

Wertpapierfirmen, die nicht für eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln oder feste Übernahmeverpflichtungen in Bezug auf Finanzinstrumente eingehen, wohl aber im Kundenauftrag Gelder oder Wertpapiere verwalten und eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten, müssen ein Anfangskapital von mindestens 125000 EUR haben: Entgegennahme und Weiterleitung der von Anlegern erteilten Aufträge über Finanzinstrumente, Ausführung der von Anlegern erteilten Aufträge über Finanzinstrumente, Verwaltung individueller Anlageportfolios, bestehend aus Finanzinstrumenten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.