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art_32__para_1__text_2

CRD IV

Die Eigenmittel dieser Wertpapierfirmen oder Firmen dürfen nicht unter den nach dem 23. März 1993 berechneten höchsten Bezugswert absinken. Der Bezugswert ist der durchschnittliche tägliche Betrag der Eigenmittel während eines Zeitraums von sechs Monaten vor dem Berechnungsstichtag. Er wird alle sechs Monate für den vorangegangenen Sechsmonatszeitraum berechnet.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.