art_74__para_4__text_4
CRD IV
Diesbezüglich hat die EBA das Recht, über Zusammenkünfte über die Entwicklung und Abstimmung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen informiert zu werden und daran teilzunehmen. Finden solche Zusammenkünfte oder Tätigkeiten statt, wird die EBA vorab umfassend über die Organisation solcher Zusammenkünfte, die wichtigsten Tagesordnungspunkte und die zu prüfenden Maßnahmen informiert.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.