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art_76__para_5__text_5

CRD IV

Der Leiter der Risikomanagementfunktion kann seines Amtes nicht ohne die vorherige Zustimmung des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion enthoben werden, und er hat bei Bedarf direkten Zugang zum Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.