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CRD IV

Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Institute Systeme einführen, um das Risiko möglicher Zinsänderungen, die sich auf die im Anlagebuch erfassten Geschäfte auswirken, zu ermitteln, zu bewerten und zu steuern.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.