art_86__para_7__text_1
CRD IV
Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Institute verschiedene Instrumente zur Minderung des Liquiditätsrisikos, einschließlich eines Systems von Obergrenzen und Liquiditätspuffern, um unterschiedlichen Krisensituationen standhalten zu können, sowie eine hinreichend diversifizierte Finanzierungsstruktur und den Zugang zu Finanzierungsquellen vorsehen. Diese Vorkehrungen werden regelmäßig überprüft.
← (7) · All articles · (8) →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.