lexiara

f)

CRD IV

die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung in den Abteilungen Risikomanagement und Rechtsbefolgung (Compliance) wird unmittelbar von dem Vergütungsausschuss nach Artikel 95 oder – falls ein solcher nicht eingesetzt wurde – vom Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion überwacht;

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.