lexiara

b)

CRD IV

die zuständigen Behörden verpflichten die Institute, ihre Vergütungsstruktur so umzugestalten, dass sie mit einem soliden Risikomanagement und langfristigem Wachstum in Einklang steht, wozu gegebenenfalls die Festlegung von Obergrenzen für die Vergütung der Mitglieder des Leitungsorgans des Instituts gehört;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.