o)
die Altersvorsorgepolitik steht mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und langfristigen Interessen des Instituts in Einklang. Verlässt der Mitarbeiter das Institut vor Eintritt in den Ruhestand, werden freiwillige Altersversorgungsleistungen vom Institut für die Dauer von fünf Jahren in Form der unter Buchstabe l genannten Instrumente gehalten. Tritt ein Mitarbeiter in den Ruhestand, werden ihm die freiwilligen Altersversorgungsleistungen vorbehaltlich einer fünfjährigen Sperrfrist in Form der unter Buchstabe l genannten Instrumente ausgezahlt;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.