art_105__para_5__text_1
CRR
Bei der Bewertung zu Marktpreisen verwendet das Institut die vorsichtigere Seite der Geld- und Briefkurse, es sei denn, das Institut kann zu Mittelkursen ("mid market") glattstellen. Machen Institute von dieser Ausnahme Gebrauch, melden sie ihren zuständigen Behörden alle sechs Monate die betroffenen Positionen und weisen nach, dass sie zu Mittelkursen glattstellen können.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.