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Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen, für die keine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird gemäß Tabelle 2 ein Risikogewicht nach der Bonitätsstufe zugewiesen, der Risikopositionen gegenüber dem Zentralstaat zugeordnet sind, in deren Hoheitsgebiet die öffentliche Stelle ihren Sitz hat: Tabelle 2 Bonitätsstufe des Zentralstaats 1 2 3 4 5 6 Risikogewicht 20 % 50 % 100 % 100 % 100 % 150 % Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen mit Sitz in einem Land, dessen Zentralstaat unbeurteilt ist, werden mit einem Risikogewicht von 100 % belegt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.