art_11__para_5__text_2
CRR
Die Anwendung des Ansatzes nach Absatz 1 darf die wirksame Aufsicht auf konsolidierter Basis nicht berühren und keine unverhältnismäßig nachteiligen Auswirkungen auf das Finanzsystem anderer Mitgliedstaaten insgesamt oder auf Teile davon oder das Finanzsystem in der Union insgesamt haben noch ein Hindernis für das Funktionieren des Binnenmarktes bilden oder schaffen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.