lexiara

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CRR

Auf Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen darf eine günstigere Behandlung angewandt werden, wenn das Institut, das in sie investiert, den zuständigen Behörden nachweisen kann, dass es Portfolio-Informationen zumindest in Bezug auf Folgendes erhält: den Wert des Deckungspools und der noch nicht getilgten gedeckten Schuldverschreibungen, geographische Verteilung und Art der Deckungsaktiva, Darlehenshöhe, Zinssatz und Währungsrisiken, Fälligkeitsstruktur der Deckungsaktiva und der gedeckten Schuldverschreibungen, Prozentsatz der seit mehr als neunzig Tagen überfälligen Darlehen, der Emittent die Angaben nach Buchstabe a dem Institut mindestens halbjährlich zur Verfügung stellt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.