lexiara

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CRR

Wenn ein Institut die Verwendung des IRB-Ansatzes nach der ursprünglichen Erlaubnis ausweitet, muss seine Erfahrung ausreichend groß sein, um die Anforderungen der Absätze 1 und 2 in Bezug auf die zusätzlichen Risikopositionen zu erfüllen. Wird die Verwendung von Ratingsystemen auf Risikopositionen ausgeweitet, die sich wesentlich von dem bestehenden Anwendungsbereich unterscheiden, so dass die Erfahrung nicht eindeutig als ausreichend betrachtet werden kann, um die Anforderungen dieser Bestimmungen in Bezug auf die zusätzlichen Risikopositionen zu erfüllen, finden die Anforderungen der Absätze 1 und 2 für diese zusätzlichen Risikopositionen getrennt Anwendung.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.