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CRR
Die Risikoposition, die sich aus der Sicherungsstellung im Rahmen eines Risikopositionskorb-Kreditderivats des Typs n-ter-Ausfall-Kreditderivat ergibt, wird derselben Klasse gemäß Absatz 2 zugeordnet, der die Risikopositionen des Korbs zugeordnet würden, außer wenn die einzelnen Risikopositionen im Korb unterschiedlichen Forderungsklassen zugeordnet würden – in diesem Fall wird die Risikoposition der Forderungsklasse "Risikopositionen gegenüber Unternehmen" nach Absatz 2 Buchstabe c zugeordnet.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.