lexiara

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CRR

Institute und gegebenenfalls ein Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen wenden den IRB-Ansatz auf alle Risikopositionen an, es sei denn, sie haben die Erlaubnis der zuständigen Behörden erhalten, im Einklang mit Artikel 150 dauerhaft den Standardansatz zu verwenden. Soweit von den zuständigen Behörden zuvor erlaubt, kann die Einführung schrittweise erfolgen, d.h. in den verschiedenen Forderungsklassen nach Artikel 147 innerhalb desselben Geschäftsbereichs, in verschiedenen Geschäftsbereichen innerhalb derselben Gruppe oder für die Verwendung eigener Schätzungen der LGD und der Umrechnungsfaktoren zur Berechnung der Risikogewichte von Risikopositionen gegenüber Unternehmen, Instituten, Zentralstaaten und Zentralbanken. Im Fall der Forderungsklasse Mengengeschäft nach Artikel 147 Absatz 5 kann die Einführung für die Risikopositionskategorien, denen die verschiedenen in Artikel 154 genannten Korrelationen entsprechen, schrittweise erfolgen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.