lexiara

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CRR

Ein Institut, das auf eine bestimmte Forderungsklasse oder Risikopositionsart den IRB-Ansatz anwendet, behält diese Anwendung bei und kehrt für die Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge nicht zum Standardansatz zurück, es sei denn, die folgenden Bedingungen sind erfüllt: Das Institut hat den zuständigen Behörden glaubhaft nachgewiesen, dass es die Anwendung des Standardansatzes nicht vorschlägt, um seine Eigenmittelanforderungen zu verringern, und die Anwendung eines solchen Ansatzes angesichts der Art und der Komplexität des Gesamtbestands seiner Risikopositionen dieser Art notwendig ist und weder seine Solvenz noch seine Fähigkeit, Risiken wirksam zu steuern, wesentlich beeinträchtigen würde; Es hat vorab eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde erhalten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.