art_150__para_1__text_1
CRR
Wenn Institute zuvor Erlaubnis der zuständigen Behörden erhalten haben und ihnen für die Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und der erwarteten Verlustbeträge für eine oder mehrere Forderungsklassen die Anwendung des IRB-Ansatzes erlaubt worden ist, dürfen sie auf folgende Risikopositionen den Standardansatz anwenden:
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.