lexiara

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CRR

Die Institute verwenden die folgenden LGD-Werte: vorrangige Risikoforderungen ohne anerkannte Sicherheit: 45 %, nachrangige Risikoforderungen ohne anerkannte Sicherheit: 75 %, bei der Ermittlung der LGD dürfen die Institute gemäß Kapitel 4 eine Besicherung mit und ohne Sicherheitsleistung anerkennen, gedeckten Schuldverschreibungen, die für eine Behandlung nach Artikel 129 Absätze 4 oder 5 in Frage kommen, darf ein LGD-Wert von 11,25 % zugewiesen werden, angekaufte vorrangige Unternehmensforderungen, wenn ein Institut nicht in der Lage ist, die PD zu schätzen oder die PD-Schätzungen des Instituts die Anforderungen des Abschnitts 6 nicht erfüllen: 45 %, angekaufte nachrangige Unternehmensforderungen, wenn ein Institut nicht in der Lage ist, die PD zu schätzen oder die PD-Schätzungen des Instituts die Anforderungen des Abschnitts 6 nicht erfüllen: 100 %, Verwässerungsrisiko bei angekauften Unternehmensforderungen: 75 %.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.