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CRR
Bei allen anderen, nicht in den Absätzen 1 bis 8 genannten außerbilanziellen Positionen ist der Risikopositionswert der folgende Prozentsatz seines Werts: 100 % bei Positionen mit hohem Risiko, 50 % bei Positionen mit mittlerem Risiko, 20 % bei Positionen mit mittlerem/niedrigem Risiko, 0 % bei Positionen mit niedrigem Risiko. Für die Zwecke dieses Absatzes werden die außerbilanziellen Positionen gemäß Anhang I Risikokategorien zugeordnet.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.