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art_175__para_5__text_1

CRR

Hat ein Institut ein Ratingsystem oder ein innerhalb eines Ratingsystems verwendetes Modell von einem Dritten erworben und verweigert oder beschränkt dieser Verkäufer unter Verweis auf den Schutz des Geschäftsgeheimnisses den Zugang des Instituts zu Informationen über die Methodik des betreffenden Systems oder Modells oder zu Basisdaten, die zur Entwicklung dieser Methodik oder dieses Modells verwendet wurden, so weist das Institut seiner zuständigen Behörde nach, dass die Anforderungen dieses Artikels erfüllt sind.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.