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Bei Retailforderungen dürfen die Institute LGD-Schätzungen von tatsächlichen Verlusten und geeigneten PD-Schätzungen ableiten, künftige Inanspruchnahmen entweder in ihren Umrechnungsfaktoren oder in ihren LGD-Schätzungen berücksichtigen, zur Schätzung der LGD externe und interne Referenzdaten verwenden, wenn es sich um angekaufte Retailforderungen handelt. Bei Retailforderungen stützen sich die LGD-Schätzungen auf Daten eines mindestens fünfjährigen Zeitraums. Wenn sich neuere Daten besser zur Vorhersage der Verlustquoten eignen, muss ein Institut historischen Daten nicht die gleiche Bedeutung beimessen. Bei entsprechender Genehmigung der zuständigen Behörden können Institute bei der Anwendung des IRB-Ansatzes relevante Daten aus einem Zweijahreszeitraum verwenden. Dieser Zeitraum verlängert sich jährlich um ein Jahr, bis relevante Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren vorliegen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.