art_193__para_3__text_1
CRR
Sind die Bestimmungen der Abschnitte 2 und 3 erfüllt, können die Institute die Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge nach dem Standardansatz und die Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge und erwarteten Verlustbeträge nach dem IRB-Ansatz gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 4, 5 und 6 anpassen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.