lexiara

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CRR

Das zur Besicherung eingesetzte Verfahren gewährleistet zusammen mit den Maßnahmen, Schritten, Verfahren und Grundsätzen des kreditgebenden Instituts eine Besicherung, die in allen relevanten Rechtsräumen rechtswirksam und durchsetzbar ist. Das kreditgebende Institut stellt auf Antrag der zuständigen Behörde die jüngste Fassung des/der unabhängigen, schriftlichen und mit einer Begründung versehenen Rechtsgutachten(s) bereit, das/die es verwendet hat, um zu ermitteln, ob seine Sicherungsvereinbarung(en) die in Unterabsatz 1 festgelegte Voraussetzung erfüllt/erfüllen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.