art_194__para_6__point_b__text_1
CRR
sie ist in den relevanten Rechtsräumen rechtswirksam und durchsetzbar, so dass sie angemessene Gewissheit hinsichtlich der gebotenen Absicherung - unter Berücksichtigung des zur Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge verwendeten Ansatzes und des zulässigen Maßes an Anerkennung - bietet;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.