lexiara

7.

CRR

Für die Berechnung der in Absatz 6 genannten potenziellen Wertänderung gelten alle folgenden Standards: Die Berechnung erfolgt mindestens einmal pro Tag; sie stützt sich auf ein einseitiges Konfidenzniveau von 99 %, sie legt einen Verwertungszeitraum von fünf Tagen zugrunde, außer bei Geschäften, bei denen es sich nicht um Wertpapierpensionsgeschäfte oder Wertpapierleihgeschäfte handelt, für die ein Verwertungszeitraum von zehn Tagen zugrunde gelegt wird; sie stützt sich auf einen effektiven historischen Beobachtungszeitraum von mindestens einem Jahr, es sei denn, aufgrund einer erheblichen Zunahme der Preisvolatilität ist ein kürzerer Beobachtungszeitraum gerechtfertigt; die bei der Berechnung verwendeten Daten werden alle drei Monate aktualisiert. Hat ein Institut ein Pensionsgeschäft, ein Wertpapier- oder Warenverleih- oder -leihgeschäft und ein Lombard- oder ähnliches Geschäft oder einen Netting-Satz in seinem Bestand, das/der die Kriterien des Artikels 285 Absätze 2, 3 und 4 erfüllt, so wird die Mindesthaltedauer der Nachschuss-Risikoperiode angeglichen, die gemäß diesen Absätzen in Verbindung mit Artikel 285 Absatz 5 gelten würde.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.