lexiara

3.

CRR

Lautet eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung auf eine andere Währung als die Forderung, so setzen die Institute den Wert der Absicherung mit Hilfe einer Volatilitätsanpassung wie folgt herab: G^(*) = G · (1 – H_(fx)) dabei entspricht G*= dem an das Fremdwährungsrisiko angepassten Betrag der Absicherung, G= dem Nominalbetrag der Absicherung, H_(fx)= der nach Absatz 4 ermittelten Volatilitätsanpassung für etwaige Währungsinkongruenzen zwischen der Absicherung und der zugrunde liegenden Verbindlichkeit. Liegt keine Währungsinkongruenz vor, ist H_(fx) gleich Null.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.