lexiara

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CRR

Bei Geschäften mit Absicherung ohne Sicherheitsleistung tragen Institute den Laufzeiten der Absicherung und der Forderung beim angepassten Wert der Sicherheit nach folgender Formel Rechnung: G_(A) = G^(*) · (t – t^(*) / T – t^(*)) dabei entspricht G_(A)= dem um etwaige Laufzeitinkongruenzen angepassten Wert G*, G*= dem um etwaige Währungsinkongruenzen angepassten Betrag der Absicherung, t= der verbleibenden Zahl von Jahren bis zu dem nach Artikel 233 errechneten Fälligkeitstermin der Kreditbesicherung oder T, wenn dieser Wert niedriger ist, T= der verbleibenden Zahl von Jahren bis zu dem nach Artikel 233 errechneten Fälligkeitstermin der Forderung oder fünf Jahren, wenn dieser Wert niedriger ist, t*= 0,25. Für die Zwecke der Artikel 233 bis 236 verwenden Institute G_(A) als Wert der Absicherung.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.