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art_242__point_15__text_1

CRR

"Erstverlust-Tranche" die nachrangigste Tranche bei einer Verbriefung, die im Falle eines Ausfalls bei den verbrieften Forderungen als Erste einen Verlust trägt und dadurch für die Zweitverlust-Tranche und gegebenenfalls noch höherrangige Tranchen eine Sicherheit darstellt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.